alex86 wrote:Danke für die Antwort. Und wenn die Umfragen beide den gleichen Namen haben, sieht man das dann an der URL auch? Ist das überhaupt zulässig?
Ja, klar sieht man an der URL das es sich um verschiedene Befragungen handelt. Aber welcher Proband schaut da genau hin und vergleicht. Und selbst wenn, was soll der Proband mit Sonderbehandlung für eine Reaktion zeigen?
Deine Frage nach der Zulässigkeit ist auf was gemünzt? Technisch, Methodisch, Moralisch ???
Ich würde auf den Probanden verzichten. Da Du für den Probanden eine Ausnahme machen willst, gehe ich von einer niedrigen Fallzahl aus.